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  • Wie hoch ist die Mindesteinlage?
    Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, musst du mindestens 2 Geschäftsanteile à 100€ einzahlen, also insgesamt 200 €.
  • Was passiert mit meiner Einlage?
    Mit deiner Einlage wirst du Miteigentümer:in am Gemüsebetrieb der Solawi Hofkollektiv eG. Die Einlage ist das Eigenkapital der Genossenschaft. Mit dieser können Investitionen getätigt werden (Handwerkszeug, Saatgut,Traktoren, Gewächshaus, Bewässerungssystem, …).
  • Warum sollte ich mehr als 2 Genossenschaftsanteile zeichnen?
    1. Je mehr Anteile Mitglieder zeichnen, desto mehr Kapital steht für Investitionen in Gewächshaus, Bewässerungssystem, Naturschutzmaßnahmen, etc. zur Verfügung. 2. Je mehr Anteile Mitglieder zeichnen, desto weniger sind wir in der Aufbauphase auf Bankkredite angewiesen, bzw. bleiben wir vollkommen unabhängig von Bankkrediten, die durch Zinskosten unsere Betriebskosten erhöhen würden.
  • Welche Vorteile habe ich als Genossenschaftsmitglied?
    1. Nur als Mitglied kannst du Ernteanteile übernehmen und frisches Gemüse beziehen. 2. Als Mitglied wirst du zu allen Veranstaltungen eingeladen und lernst interessante Leute kennen. 3. Du bist als Mitglied Miteigentümer:in der Solawi Hofkollektiv eG und kannst demokratisch mitbestimmen, welche Entwicklungsschritte wir gehen werden. 4. Als Mitglied unterstützt du die Transformation von Landwirtschaft und Ernährung hin zu mehr Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit.
  • Kann ich meine Mitgliedschaft auch wieder kündigen?
    Ja. Die Frist zur Kündigung beträgt zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres (s. Genossenschaftssatzung). Unser Geschäftsjahr endet jedes Jahr zum 31. Dezember. Beispiel: Kündigst du im Dezember 2022, wird deine Kündigung zum 31. Dezember 2024 vollzogen. Die zweijährige Kündigungsfrist dient dazu, die Finanzen unserer Genossenschaft stabil und planbar zu halten. Ein Vorzeitiger Ausstieg ist nur in Ausnahmefällen möglich, indem du deine Geschäftsanteile an jemandem übergibst.
  • Bekomme ich bei Austritt aus der Genossenschaft auch wieder mein Geld zurück?
    Prinzipiell ja. Wenn die Genossenschaft während deiner Mitgliedschaft allerdings Verluste macht, kann sie diese anteilig auf die Geschäftsguthaben der Mitglieder verteilen. In diesem Fall erhältst du nur einen entsprechenden Teil deines Geldes zurück. Um durch Verluste geminderte Geschäftsguthaben wieder auffüllen zu können, werden wir laut Satzung mindestens 5 Prozent des Jahresüberschusses zurücklegen.
  • Wann werden gekündigte Geschäftsanteile ausgezahlt?
    Die Auszahlung erfolgt ca. ein halbes Jahr, nachdem die Kündigung wirksam geworden ist (bei Kündigung im Mai 2022 also Ende 2024). Die Auszahlung von Geschäftsguthaben kann sich verzögern, wenn dadurch das in der Satzung festgelegte Mindestkapital unterschritten wird (§ 10 Abs. 5). Das Mindestkapital ist eine Regelung zur finanziellen Stabilität der Genossenschaft.
  • Was passiert mit Gewinnen oder Verlusten der Genossenschaft?
    Jeder Gewinn wird in die Organisation re-investiert und unterstützt unsere Projekte. Über die genaue Verwendung entscheiden die Mitglieder in der Generalversammlung. Bei einem Jahresüberschuss muss die Genossenschaft mindestens 5 Prozent auf die hohe Kante legen (die gesetzliche Rücklage). Überschüsse können nicht als Gewinne an die Mitglieder ausgeschüttet werden, sondern sollen einer gemeinnützigen Betriebsentwicklung zugute kommen.
  • Was passiert bei einer Insolvenz? Und wie ist das mit der Haftung?
    Als Mitglied unserer eingetragenen Genossenschaft haftest du nur mit deinen Genossenschaftsanteilen. Das heißt, du kannst nur das Geld verlieren, das du bei uns eingezahlt hast. Denn eine Nachschusspflicht besteht bei uns nicht.
  • Muss ich als Mitglied einen Ernteanteil übernehmen?
    Nö, du kannst auch einfach so Mitglied werden, um uns zu unterstützen. Dann bist du Fördermitglied und trägst dazu bei, dass wir unsere gemeinnützigen Projekte im Naturschutz und für den Aufbau einer lebendigen Landwirtschaft verwirklichen können.
  • Wie steht ihr mit Gut Kremershof in Zusammenhang?
    Gut Kremershof ist unser Solawi-Zuhause. Hier pachten wir die Ackerfläche für unsere Gemüsegärtnerei vom landwirtschaftlichen Betrieb Thorsten Kremershof. Auch Maschinen, Expertise und Tatkraft stehen uns in Form eines Kooperationsvertrags langjährig zur Verfügung. Thorsten & Rahel Kremershof sind Gründungsmitglieder der Genossenschaft und im Aufsichtsrat. Gemeinsam entwickeln wir ein Konzept, was den Hof zukunftsfähig gestaltet und langfristig den Erhalt des Hofs sichert. Die Genossenschaft dient somit der potenziellen Hofnachfolge. Als Hofkollektiv unterstützen wir Thorsten & Rahel Kremershof bei der Umstrukturierung des Betriebs und begleiten den Ausstieg aus der Milchwirtschaft und den Aufbau einer nachhaltigen Direktvermarktung von Bio-Rindfleisch, Bio-Geflügel und Bio-Eiern. Wir sind zwei Betriebe, die gemeinsame Sache machen, um zusammen eine lebendige Landwirtschaft zu gestalten.
  • Warum gibt es 2021 keine Bieterrunde?
    Weil dieses Jahr einen richtigen Kickstart hinlegen und einfach spät dran sind. Den Gründungsprozess haben wir erst Anfang Januar gestartet, sodass klar war, dass es mind. bis April dauern würde, bis wir alle Dokumente zusammen haben, um Mitglieder aufnehmen zu können. Also hat das Gründungsteam entschieden auf die Bieterrunde zu verzichten, um einen ganzjährigen Einstieg zu ermöglichen - bis alle 150 Ernteanteile vergeben sind. Für die nächste Saison wird es auf jeden Fall eine Bieterrunde geben, denn das gehört zum Prinzip der solidarischen Landwirtschaft dazu.
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